Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Räumung, Entrümpelung, Kleintransport und Übersiedelung. Stand: 30. September 2026
1. Geltung
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen jobwiki e.U., Inhaber Ing. Maximilian Inghofer, Pertholzer Straße 34, 3860 Heidenreichstein („Raummax“) und Auftraggebern über Räumungs-, Entrümpelungs-, Entsorgungs-, Kleintransport- und Übersiedelungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Zustimmung. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG vorrangig.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Richtpreise auf der Website und im Preisrechner sind unverbindlich. Verbindlich ist das schriftliche Angebot, das nach Besichtigung (vor Ort, per Video oder anhand von Fotos) erstellt wird. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, Annahme über den persönlichen Online-Link (mit Unterschrift) oder durch Beauftragung per E-Mail zustande. Angebote gelten 30 Tage, sofern nichts anderes angegeben ist.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen (z. B. Demontage von Einbauküchen, Entfernung von Bodenbelägen, Bauschutt, Grundreinigung, Zwischenlagerung) sind nicht enthalten. Gefährliche Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes (z. B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Altöl, asbesthaltige Materialien wie Eternit, Kühlgeräte, Batterien) sind generell nicht Gegenstand der Leistung (siehe Punkt 9). „Besenrein“ bedeutet: alle vereinbarten Gegenstände entfernt, Böden gekehrt bzw. gesaugt, grober Schmutz beseitigt. Raummax übernimmt keine rechtlichen, erbrechtlichen oder mietrechtlichen Entscheidungen.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber bestätigt, über das Räumgut verfügungsberechtigt zu sein oder bevollmächtigt zu handeln. Er sorgt für Zugang, Schlüssel, freie Zufahrt und eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Gegenstände, die nicht geräumt werden sollen, sowie Dokumente, Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Datenträger und Medikamente sind vor Beginn zu kennzeichnen oder zu entfernen. Für nicht gekennzeichnete Gegenstände, die im vereinbarten Räumbereich verbleiben, wird keine Haftung übernommen.
5. Verwertung und Gutschrift
Verwertbare Gegenstände werden im Angebot gesondert ausgewiesen und mit dem vereinbarten Betrag gutgeschrieben. Mit Übergabe gehen diese Gegenstände in das Eigentum von Raummax über. Nach Beginn der Räumung ist eine Rückforderung ausgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
6. Preise, Mehraufwand und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. 20 % USt., sofern nicht als Nettopreise gekennzeichnet. Der vereinbarte Festpreis gilt für den beschriebenen Umfang. Weicht die tatsächliche Menge oder der Zustand erheblich von den Angaben oder der Besichtigung ab (z. B. verschlossene Räume, zusätzliche Nebenräume, Bauschutt, Messie-Zustand, getrennt zu stellende gefährliche Abfälle), wird der Mehraufwand vor Ausführung mitgeteilt und gesondert nach Aufwand verrechnet. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig; bei Aufträgen über 3.000 € kann eine Anzahlung von 30 % vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; gegenüber Unternehmern 9,2 % über dem Basiszinssatz.
7. Termine, Stornierung, Rücktritt
Termine werden schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber kann bis 5 Werktage vor dem Termin kostenlos stornieren; bei kürzerer Frist werden 30 % des Auftragswerts, bei Stornierung am Einsatztag oder bei vergeblicher Anfahrt 50 % verrechnet, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird. Verbraucher, die den Vertrag außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz abgeschlossen haben, haben ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach FAGG (siehe Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular); wurde auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Frist mit der Leistung begonnen, ist der anteilige Betrag für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen. Raummax kann bei höherer Gewalt, Krankheit oder Fahrzeugausfall den Termin verschieben; Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
8. Haftung und Versicherung
Raummax haftet für Schäden, die bei der Leistungserbringung schuldhaft verursacht werden, im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Übersiedelungen ist die Haftung für Transportgut auf den Zeitwert, maximal 1.500 € je Kubikmeter Ladung, beschränkt, sofern nicht vor dem Transport eine höhere Wertdeklaration vereinbart wurde; für Verbraucher gilt diese Beschränkung nur bei leichter Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden an vom Auftraggeber selbst verpackten Gegenständen, für Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Datenverlust, sowie für Schäden, die aus vorbestehenden Mängeln (z. B. brüchige Möbel, lose Böden) entstehen. Schäden sind bei Übergabe, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, schriftlich anzuzeigen.
9. Entsorgung
Raummax entsorgt nicht gefährliches Räumgut (Sperrmüll, Altholz, Metall, Papier, Elektro-Altgeräte ohne Kühlmittel, Bauschutt in kleinen Mengen) gemäß Abfallwirtschaftsgesetz über befugte Sammler und Behandler und stellt auf Wunsch Nachweise aus. Gefährliche Abfälle (insbesondere Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Altöl, Batterien und Akkus, Leuchtstoffröhren, Kühl- und Gefriergeräte, asbesthaltige Materialien wie Eternit, Munition, kontaminierte Materialien) werden von Raummax weder übernommen noch transportiert. Sie werden bei der Räumung getrennt gestellt und verbleiben beim Auftraggeber, der sie über die Problemstoffsammlung der Gemeinde, das Altstoffsammelzentrum oder einen befugten Entsorgungsfachbetrieb entsorgt. Werden solche Stoffe erst während der Räumung entdeckt, informiert Raummax den Auftraggeber; ein dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.
10. Fotodokumentation und Datenschutz
Zur Dokumentation werden Fotos vom Anfangs- und Endzustand angefertigt und dem Übergabeprotokoll beigefügt. Eine Veröffentlichung erfolgt nur mit Einwilligung. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht in Gmünd, Niederösterreich; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.