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Kostenlose Besichtigung +43 664 454 06 06
RAUMMAX

Haushaltsauflösung nach Todesfall & Verlassenschaft

Räumung nach Sterbefall. Behutsam und klar.

Raummax räumt Wohnungen und Häuser nach einem Sterbefall ausschließlich im eindeutig freigegebenen, schriftlich vereinbarten Umfang. Persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke und ungeklärte Bereiche bleiben geschützt.

Zuerst Zuständigkeit und Schutz

Eine Räumung nach Sterbefall beginnt nicht mit dem Aussortieren, sondern mit Zuständigkeit, Freigaben und dem Schutz persönlicher Dinge. Vor der Besichtigung sollten Entscheidungsbefugnis, gesperrte Bereiche und der Zugang geklärt sein. Raummax trifft keine Entscheidungen über Eigentum oder Verlassenschaft.

Was Raummax übernimmt – und was nicht

Raummax übernimmt den praktischen Teil; erbrechtliche, miet- oder eigentumsrechtliche Fragen bleiben bei Notar, Gerichtskommissär und den zuständigen Personen.

  • Sichern von Dokumenten, Fotos, Schlüsseln und Erinnerungsstücken in gekennzeichneten Boxen
  • Getrennte Erfassung verwertbarer Gegenstände mit Gutschrift im Angebot
  • Räumung des freigegebenen Bereichs, Demontage von Möbeln und Einbauten
  • Fachgerechte Entsorgung von Hausrat, Möbeln und Elektrogeräten; Medikamente und Problemstoffe werden getrennt gestellt (Apotheke bzw. Problemstoffsammlung der Gemeinde)
  • Besenreine Übergabe an Vermieter, Hausverwaltung oder Käufer mit Übergabeprotokoll
  • Auf Wunsch: Übergabe von Kleidung und Hausrat an soziale Einrichtungen

Auch aus der Ferne organisierbar

Wenn Angehörige nicht vor Ort wohnen, reichen Fotos oder ein kurzes Video für ein erstes Angebot. Schlüsselübergabe, Besichtigung und Übergabe lassen sich mit Hausverwaltung oder Nachbarn koordinieren; Sie erhalten Fotos vom Endzustand.

Ablauf

Vom ersten Gespräch bis zur Abnahme.

  1. 01

    Zuständigkeit klären

    Eine entscheidungsbefugte Kontaktperson, Zugänge und unberührte Bereiche werden festgelegt.

  2. 02

    Besichtigen & abgrenzen

    Räume, Ausnahmen, Demontagen und gewünschter Endzustand werden aufgenommen.

  3. 03

    Schriftlich vereinbaren

    Das Angebot beschreibt den Umfang und ausdrücklich die Bereiche, die nicht dazugehören.

  4. 04

    Räumen & abnehmen

    Raummax führt den Auftrag aus und stimmt den Abschluss mit der Kontaktperson ab.

Häufige Fragen

Was vor dem ersten Termin klar sein sollte.

Erben, Bevollmächtigte oder die vom Gerichtskommissär bestimmte Person. Bei Unsicherheit die rechtliche Situation zuerst klären.

Persönlicher Kontakt

Schaffen wir Platz für Ihren nächsten Schritt.

Richtpreis in zwei Minuten berechnen, Fotos direkt vom Handy schicken oder Besichtigung online buchen – Raummax meldet sich persönlich.