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Seniorenumzug planen: Ins Pflegeheim oder betreute Wohnen
Wie der Umzug älterer Menschen ins Pflegeheim oder in betreutes Wohnen abläuft, wer entscheidet, was mitkommt und was mit der bisherigen Wohnung passiert.
7 MinutenAktualisiert 30.09.2026
Der Umzug ins Pflegeheim oder in eine betreute Wohnform ist für die meisten Menschen kein freudiger Anlass. Umso wichtiger ist es, den Ablauf ruhig und respektvoll zu gestalten. Dieser Leitfaden richtet sich an Angehörige, die einen solchen Umzug organisieren, und an Betroffene, die selbst planen möchten.
Wer entscheidet?
Solange die betroffene Person entscheidungsfähig ist, entscheidet sie selbst: über den Zeitpunkt, das Heim, die Möbel, den Umgang mit der Wohnung. Angehörige unterstützen und beraten, sollten aber nicht über den Kopf hinweg handeln. Das klingt selbstverständlich, wird in der Praxis aber oft vergessen, weil es schneller geht.
Ist die Person nicht mehr entscheidungsfähig, kommt eine Vorsorgevollmacht zum Tragen, sofern eine errichtet wurde. Fehlt sie, kann eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung eingerichtet werden, im Zweifel bestellt das Gericht einen Erwachsenenvertreter. Verträge mit dem Heim, die Kündigung der Wohnung und der Auftrag an eine Räumungsfirma brauchen dann die Unterschrift dieser Person.
Ablauf in fünf Phasen
1. Heimplatz und Termin. Nach der Zusage des Heims steht der Einzugstermin fest. Von diesem Datum aus planen Sie rückwärts. Klären Sie mit dem Heim: Zimmergröße, vorhandene Möbel (Bett, Kasten, Nachtkästchen sind meist da), erlaubte eigene Möbel, Fernseher- und Telefonanschluss, ob Bilder aufgehängt werden dürfen.
2. Auswahl, was mitkommt. Ein Pflegeheimzimmer hat oft 16 bis 24 Quadratmeter. Mit kommen typischerweise: Lieblingssessel, kleine Kommode, Bilder, Fotos, Radio oder Fernseher, Kleidung für alle Jahreszeiten, Toilettartikel, Medikamente, Brille, Hörgerät, Gehhilfen, wichtige Dokumente. Gehen Sie die Wohnung gemeinsam durch und lassen Sie die betroffene Person aussuchen. Beschriften Sie Kleidung, weil sie im Heim gemeinsam gewaschen wird.
3. Verteilung des Rests. Was nicht mitkommt, hat vier mögliche Wege: an Familie und Freunde, verkaufen, spenden oder entsorgen. Nehmen Sie sich dafür Zeit, aber setzen Sie ein Enddatum. Erfahrungsgemäß werden zwei bis drei Wochenenden gebraucht, bis alles verteilt ist, was verteilt werden soll.
4. Wohnung kündigen oder verkaufen. Bei einer Mietwohnung gilt die vertragliche Kündigungsfrist, im Anwendungsbereich des MRG meist ein bis drei Monate zum Monatsletzten. Eigentumswohnungen oder Häuser werden verkauft, vermietet oder bleiben vorerst in der Familie. Vermieter und Hausverwaltung brauchen die Kündigung schriftlich.
5. Räumung und Übergabe. Wenn alles Persönliche verteilt ist, räumt eine Firma den Rest. Raummax besichtigt kostenlos, macht ein schriftliches Angebot, verlädt direkt in eigene Fahrzeuge und übergibt besenrein. Ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter schließt den Vorgang ab.
Der Einzugstag
Planen Sie den Einzug an einem Vormittag, damit Zeit zum Einrichten bleibt und die Person ihren ersten Abend in einem fertigen Zimmer verbringt. Bringen Sie die Möbel und Kartons idealerweise am Vortag oder in den frühen Morgenstunden, damit die betroffene Person nicht stundenlang zwischen Kisten sitzt. Hängen Sie Bilder auf, stellen Sie Fotos auf, legen Sie die gewohnte Decke aufs Bett. Bleiben Sie den ersten Nachmittag da, aber nicht bis in die Nacht: Das Pflegepersonal braucht Gelegenheit, den ersten Abend eigenständig zu gestalten. Übergeben Sie dem Pflegepersonal die Medikamentenliste, Kontaktdaten der Angehörigen und Hinweise zu Gewohnheiten, etwa Schlafzeiten oder Lieblingsspeisen. Vereinbaren Sie für die ersten Wochen regelmäßige Besuchstage; Regelmäßigkeit gibt mehr Sicherheit als Häufigkeit.
Pflegegeld und Heimkosten in Kürze
Das Pflegegeld wird in sieben Stufen ausbezahlt, abhängig vom monatlichen Pflegebedarf in Stunden. Stufe 1 beginnt bei mehr als 65 Stunden Pflegebedarf. Die Beträge werden jährlich angepasst; aktuelle Werte veröffentlicht oesterreich.gv.at.
Die Heimkosten setzen sich aus einem Grundbetrag und einem Pflegezuschlag zusammen. Zur Deckung werden Pension, Pflegegeld und sonstiges laufendes Einkommen herangezogen. Reicht das nicht, übernimmt die Sozialhilfe des Landes die Differenz. Der Pflegeregress auf Vermögen (Sparbuch, Haus, Wohnung) ist seit 1. Jänner 2018 österreichweit abgeschafft. Heimbewohnern bleiben in solchen Fällen 20 Prozent der Pension und ein Teil des Pflegegeldes als Taschengeld. Details regeln die Landesgesetze, Auskunft geben die Bezirkshauptmannschaften und Sozialabteilungen.
Checkliste Seniorenumzug
- Einzugstermin und Zimmerausstattung mit dem Heim klären
- Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung prüfen
- Pflegegeldantrag stellen oder Stufe überprüfen lassen
- Hauptwohnsitz beim Meldeamt ummelden (innerhalb von drei Tagen nach Einzug)
- Post-Nachsendeauftrag, Pension, Krankenkasse, Bank, Versicherungen informieren
- ORF-Beitrag, Strom, Gas, Internet, Telefon ab- oder ummelden
- Medikamentenliste vom Hausarzt an das Heim übergeben
- Mitkommende Möbel und Kleidung auswählen, Kleidung beschriften
- Persönliche Gegenstände an Familie verteilen, Rest verkaufen oder spenden
- Dokumente, Schlüssel, Wertsachen sichern und in einer Mappe bündeln
- Mietwohnung schriftlich kündigen, Übergabetermin vereinbaren
- Räumungsfirma beauftragen, besenreine Übergabe mit Protokoll
Ein Wort zum Tempo
Angehörige neigen dazu, nach dem Einzug ins Heim die Wohnung möglichst schnell aufzulösen, um die Miete zu sparen. Das ist verständlich. Bedenken Sie aber, dass der Abschied von der Wohnung für die betroffene Person ein eigener Prozess ist. Wenn es die Kündigungsfrist erlaubt, geben Sie ein paar Wochen Zeit, bevor die Räumungsfirma kommt. Manche Menschen möchten ihre Wohnung ein letztes Mal sehen.
Quellen
Häufige Fragen
Grundsätzlich die betroffene Person selbst. Nur wenn sie nicht mehr entscheidungsfähig ist, entscheidet ein Erwachsenenvertreter oder eine Person mit Vorsorgevollmacht. Angehörige sollten beraten, nicht bestimmen.